Wassereinbruch im Keller

Seit einiger Zeit kommt es auch in Braunschweig vermehrt zu Starkregenereignissen.

Dabei lässt es sich häufig nicht verhindern, dass Wasser in die Kellerräume unserer Häuser eintritt, da die Böden und die Kanalisation mit den Wassermassen überfordert sind.

Zudem sind Kellerräume ohnehin, vor allem in älteren Gebäuden, meistens nicht so trocken wie Räume in den anderen Etagen.

Bitte achten Sie deshalb darauf, in Ihren Kellerräumen gelagerte Objekte nicht direkt auf dem Boden abzustellen und nichts direkt an die Wände zu stellen bzw. zu montieren, so dass Ihr Inventar nicht durch einen Wasserschaden beschädigt wird.

Außerdem sollten Sie keine empfindlichen Materialien wie Kleidung, Bücher etc. im Keller lagern. Grundsätzlich gilt, dass jeder Mieter Gegenstände auf eigene Gefahr im Keller abstellt und somit keine Haftung bei Beschädigung oder Verlust von uns übernommen wird. Deshalb ist der Abschluss einer Hausratversicherung empfehlenswert.

Für die Reinigung der Mieterkellerräume, auch nach einem Wassereinbruch, sind die Mieter selbst verantwortlich.

 

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