Zustimmungserklärung

Anfang November wurden viele Mieter angeschrieben, um einer Mieterhöhung zuzustimmen.

Eine Mieterhöhung ist rechtens, soweit sie

1. die erforderlichen Fristen (Überlegungsfrist über zwei Monate, Wartefrist drei Jahre) einhält,

2. fehlerfrei ist (z.B. richtige Wohnfläche und Kategorien),

3. die Kappungsgrenze (hier: 15 %) beachtet und

4. richtig begründet ist, z.B. mit dem Mietspiegel.

Unbegründete Widersprüche, z. B. wegen geänderter Betriebskostenabschläge oder Mietmängel führen im Sinne einer Gleichbehandlung unserer Mieter zu einer gerichtlichen Durchsetzung.

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